GLBR

Um die sehr hohe Anzahl von Gläubigern bewältigen zu können werden hier standardisierte Informationen angeboten.

Diese beantworten alle allgemeinen und grundsätzlichen Fragen, insbesondere der Gutscheinerwerber vor dem 22.05.2017.

Weitere Auskünfte können und werden wir nicht geben.
Bitte sehen Sie von Einzelanfragen ab.
Danke für Ihr Verständnis.


Eröffnungsbeschluss Hier finden Sie den Eröffnungsbeschluss vom 01.09.2017
Merkblatt zum Verfahren für Gläubiger Allgemeine Verfahrenshinweise entnehmen Sie bitte dem HIER hinterlegten Merkblatt.

Hinweise für Anmeldungen zur Insolvenztabelle nach dem 27.10.2017

Gutscheine die vor dem 23.05.2017 gekauft wurden, können nicht mehr eingelöst werden. Es besteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe des gezahlten Kaufpreises der gegenüber der meventi deutsch-land GmbH, mit dem Formular, das ebenfalls auf der Homepage abrufbar ist, geltend gemacht werden kann.

Die Schadensersatzforderung kann zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Sie können auf dieser Seite alle notwendigen Erläuterungen und Erklärungen für die Gläubiger, sowie ein allgemeines Anmeldeformular abrufen.


Bitte beachten Sie unbedingt vor einer Anmeldung folgende wichtige Hinweise:

Die Frist zur Anmeldung von Forderungen wurde im Eröffnungsbeschluss bestimmt auf den 13.10.2017 und ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht. Der Termin zur Niederlegung der Tabel-le wurde auf den 27.10.2017 bestimmt.

Daher haben Sie die Gerichtskosten der nachträglichen Prü-fung zu tragen (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO), wenn Sie jetzt noch, nach dem 27.10.2017 Ihre Forderung anmelden.

Diese Gerichtkosten betragen 20,00 € gemäß Nr. 2340 KVGKG (neue Fassung).
Eine entsprechende Aufforderung zur Zahlung erhielten Sie erst dann, wenn ein nachträglicher Prüfungstermin angesetzt wird (voraussichtlich erst zum Ende des Insolvenzverfahrens).



Ob überhaupt und in welcher Höhe eine eventuelle quotale Ausschüttung/Auszahlung an die Insolvenzgläubiger (= auf die angemeldeten Forderungen) erfolgen kann, entscheidet sich erst im Laufe des Insolvenzverfahrens.

Wenn Sie Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden möchten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

Formular bitte kopieren und ausfüllen. Insbesondere Bankverbindung, Ort, Datum und Unterschrift ergänzen, sowie die Gutscheinnummern (= Forderungsgrund) angeben und zweifach per Post samt Kopien der Belege/Nachweise (z.B. Rechnungen, Bestellung, Zahlungsnachweise, Gutscheine) an die im Formular angegebene Adresse in Rostock schicken.

Bitte beachten Sie zudem, dass weitere Einzelanfragen nach Verarbeitung der Anmeldung nicht mehr beantwortet werden und beantwortet werden müssen.

Der Insolvenzverwalter ist ausschließlich dem Insolvenzge-richt gegenüber berichtspflichtig.
Die Sachstandsberichte können für beteiligte Gläubiger ab der ersten Gläubigerversammlung, wenige Tage nach dem 23.11.2017, über das Gläubigerinformationssystem (=GIS) über unsere Homepage gleichenstein-breitling.de abgerufen werden.

Hierzu benötigen Sie eine PIN, die Ihnen mit der Aufforderung zur Forderungsanmeldung mitgeteilt wurde.

Formular Anmeldung Forderung für Gläubiger ohne Zustellung NUR wenn Sie keine Zustellung mit dem speziell für Sie erstellten Formulat erhalten haben, etwa weil Ihre Adresse im Unternehmen nicht vorhanden war, verwenden Sie das hier hinterlegte Formular.
Wegen der hohen Gläubigeranzahl kann mit einer Beantwortung allgemeiner Fragen nicht gerechnet werden.
Kontaktinformationen:
+49-89-54 27 30 18
meventi@gleichenstein-breitling.de

Impressum: Maximilian Breitling als Insolvenzverwalter, Rottmannstr. 11a, 80333 München, +49-89-54 27 30 18